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   FG Hamburg, 27.06.1991 - I 344/86   

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FG Hamburg, 27.06.1991 - I 344/86 (https://dejure.org/1991,29530)
FG Hamburg, Entscheidung vom 27.06.1991 - I 344/86 (https://dejure.org/1991,29530)
FG Hamburg, Entscheidung vom 27. Juni 1991 - I 344/86 (https://dejure.org/1991,29530)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1992, 265
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 01.04.1998 - X R 154/94
    Die Kürzungsvorschrift folgt vereinfachend dem Alles-oder-Nichts-Prinzip, je nachdem, ob an einem Tag im Kalenderjahr die Voraussetzungen für die Kürzung vorliegen oder nicht (zu verfassungsrechtlichen Bedenken z.B. Söhn in Kirchhof/Söhn, aaO., Anm. P 63 zu § 10 EStG ; FG Hamburg, Urteil vom 27. Juni 1991 I 344/86, EFG 1992, 265).
  • FG Düsseldorf, 16.01.2003 - 15 K 1436/01

    Vorsorgeaufwendungen; Vorwegabzug-Kürzung; Zukunftssicherungsleistungen;

    Während bis 1990 Voraussetzung für die Kürzung des Vorwegabzugs u.a. war, dass die Kürzungsvoraussetzungen während des gesamten Kalenderjahres vorgelegen haben (Urteil des Bundesfinanzhofes --BFH- vom 01.04.1998 - X R 154/94 - Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofes - BFH/NV 1998, 1349; Urteil des Finanzgerichts - FG - Hamburg, vom 27.06.1991 - I 344/86 - Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1992, 265), gehören seit der Neuregelung des § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 lit. a EStG im Jahre 1990 die Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zur Bemessungsgrundlage des Vorwegabzuges unabhängig davon, ob die Voraussetzungen des § 3 Nr. 62 EStG für das gesamten Jahr und für sämtliche Einnahmen vorliegen (FG Hamburg, Urteil vom 09.09.1997 - EFG 1998, 41; Schmidt, EStG, 21. Aufl., § 10 Rz. 217).
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